Aufhebung aller Corona-Maßnahmen zum 01.03.2023
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-hebt-alle-corona-verordnungen-zum-1-maerz-2023-auf
Die Liebenauschule ist eine Halbtags-Grundschule mit etwa 170 Schülerinnen und Schülern. Ehemals sowohl Grund- als auch Hauptschule mit später Werkrealschule, ist sie seit dem Schuljahr 2016/2017 eine reine Grundschule mit Grundschulförderklasse.
Die Schule liegt in Neckartailfingen, einer Gemeinde mit knapp 4000 Einwohnern, im Landkreis Esslingen.
Wie das Schulleben an der Liebenauschule organisiert ist, erfahren Sie auf diesen Seiten.
In gemeinsamen Aktivitäten finden die Kinder mit den anderen im Schulleben zusammen. In Arbeitsgemeinschaften können neue Bereiche kennen gelernt und Neigungen und Interessen vertieft werden.
Welche Betreuungsangebote es an der Liebenauschule und darüber hinaus für Kinder und Eltern unserer Schülerinnen und Schüler gibt, erfahren Sie ebenfalls hier.
Aktuelle Termine und Ferienpläne finden Sie hier. Wird Ihr Kind in unsere Schule eingeschult, sind hier die Informationen und Termine. Zur Schulorganisation sind Beiträge zu Beurlaubungen und Krankmeldungen und zu einem sicheren Schulweg notiert.
Der Förderverein der Schule ist eine unterstützende Säule unserer Gemeinschaft - erst durch ihn werden größere Aktionen umsetzbar und Feste und Veranstaltungen mit gestaltet. Die Mitarbeit im Förderverein oder in einem Elterngremium ermöglicht Ihnen die Mitgestaltung des Schullebens.
Wie wir das Schulleben an der Liebenauschule gestalten und was die Kinder in ihrer Grundschulzeit bei uns erfahren und erleben, haben wir in unseren pädagogischen Leitsätzen und in der Ausgestaltung der beiden Schulschwerpunkte "Natur" und "Gemeinschaft" festgelegt.
In vielfältigen Projekten wird der Gemeinschaftsgedanke umgesetzt und die Kinder können hier sowohl im künstlerischen, erlebnispädagogischen, sportlichen oder auch sozialen Bereich gemeinsame Erfahrungen machen.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-hebt-alle-corona-verordnungen-zum-1-maerz-2023-auf