Schulordnung
Deshalb halten wir folgende Grundregeln ein
- Wir sind freundlich zueinander und sagen keine bösen Worte.
- Wir helfen einander.
- Im Schulhaus achten wir aufeinander und rennen nicht wild herum.
- Wir werfen unseren Müll in den Mülleimer und halten Schulhof, Flure und Klassenzimmer sauber.
- Nach dem Läuten gehen wir gleich ins Klassenzimmer und legen alles für die nächste Stunde bereit.
Schulordnung für die Grundschule der Liebenauschule Neckartailfingen
Schulweg
- Jede Schülerin und jeder Schüler ist nur auf dem direkten Weg zur Schule versichert.
- Fahrräder werden auf dem Fahrradparkplatz beim Altbau oder vor der Liebenausporthalle verschlossen abgestellt. Für Schäden und Verlust kann die Schule nicht haften.
- Das Fahren mit Fahrzeugen aller Art, also auch Inline-Skates, City-Rollern und anderen ähnlichen Spiel- und Sportgeräten ist auf dem Schulgelände zu gefährlich. Deshalb wird im Schulbereich grundsätzlich zu Fuß gegangen. Sollten die Kinder solche „Fahrzeuge“ für ihren Schulweg benutzen, so gilt für deren Unterbringung entsprechend Punkt 2.
Unterricht
- Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulgebäude frühestens 10 Minuten vor Beginn des Unterrichts. Sie werden von der aufsichtführenden Lehrkraft oder dem Hausmeister 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in das Schulhaus eingelassen. Mit Unterrichtsbeginn setzen sich die Kinder auf ihren Platz im Klassenzimmer und bereiten sich leise auf den Unterricht vor.
- Während des Unterrichts sind alle leise, um andere nicht zu stören.
- Bei Abwesenheit der Lehrerin/des Lehrers wird den Anweisungen einer dafür beauftragten Schülerin oder eines dafür bestimmten Schülers gefolgt.
- Nach Unterrichtsschluss stuhlt jede Klasse auf und verlässt das Klassenzimmer und das Schulgebäude.
- Es achten alle darauf, dass Klassenzimmer, Schulhaus und Schulgelände sauber bleiben. Papier und Abfälle gehören in den Abfallkorb. Vor dem Betreten des Schulhauses werden die Schuhe gereinigt. Bei schlechtem Wetter werden deshalb die Grünanlagen auch nicht betreten. Die Kinder, die sich nicht an diese Regeln halten, werden von Mitschülerinnen und Mitschülern daran erinnert.
- Beschädigungen und Verunreinigungen werden dem Hausmeister, den Lehrerinnen und Lehrern oder auf dem Sekretariat gemeldet. Fundsachen werden auf den Fundsachentisch im Erdgeschoss gelegt.
- Bücher werden eingebunden und Arbeitsmittel sorgsam behandelt.
- Jacken, Mäntel und Kopfbedeckungen gehören an die Garderobe. Geld und Wertsachen dürfen darin nicht aufbewahrt werden. Für Diebstähle kann die Schule nicht haften.
- Für alle Sportveranstaltungen gilt die Schulordnung ebenfalls. Die Turnhalle wird nur in Turnkleidung, Turnschuhen und in Begleitung der Lehrkraft betreten. Ohrringe, Ketten, Ringe und ähnliche Schmuckgegenstände müssen wegen der Verletzungsgefahr im Sportunterricht abgelegt oder mit Tape abgedeckt werden.
- Die Erkrankung eines Kindes zeigen die Erziehungsberechtigten am ersten Tag telefonisch oder über EduPage an. Spätestens am 3. Tag wird das Fehlen schriftlich entschuldigt.
- Handys, Smartwatches, Scherzartikel, Spielzeug, sonstige elektronische Geräte und Kaugummis gehören nicht in die Schule. Handys bleiben während der kompletten Schulzeit ausgeschaltet. Elektronische Geräte werden nur insofern genutzt, als dass es den Unterricht, die Persönlichkeitsrechte und die schulischen Abläufe nicht stört.
Pausen
- Das Schulgelände wird in den Pausen nicht verlassen. Ausnahmen können die Lehrerinnen und Lehrer genehmigen. In den Klassenräumen hängt ein Plan des Schulgeländes mit den für die Schülerinnen und Schüler erlaubten Bereichen. Dieser Plan wird mit allen Kindern am Anfang jeden Schuljahres durchgesprochen.
- In der großen Pause verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Klassenräume und gehen in den Schulhof. Im Pausenhof stehen für die Kinder Spielsachen und kleine Sportgeräte für Spiel und Spaß bereit. Für das Ballspiel in der Pause sind nur weiche Bälle erlaubt.
- Bei kalten Temperaturen gilt folgendes: Es darf keine Schleifbahn gebaut, nicht auf Geländern gerutscht und nicht mit Laub oder Schneebällen geworfen werden. Bei Regen und Schneeglätte darf kein Fußball gespielt werden. Diese Tätigkeiten können für andere sehr gefährlich sein.
- Im Schulgebäude wird grundsätzlich langsam gegangen.
- Auf dem Schulgelände wird grundsätzlich nicht geraucht oder Alkohol verzehrt.
Alarm
Bei Gefahr ertönt die Alarmhupe eine Minute lang. Alle Klassen gehen geordnet in den Pausenhof und stellen sich am vereinbarten Platz auf.
Pädagogische Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
Alle Schülerinnen und Schüler verhalten sich so, dass keine anderen belästigt oder gefährdet werden. Stört ein Kind durch sein Verhalten im Unterricht oder in der Schulgemeinschaft, können von den verantwortlichen Lehrerinnen und Lehrern folgende Maßnahmen ergriffen werden:
Situationsbezogene pädagogische Maßnahmen, die von den Lehrerinnen und Lehrern eingesetzt werden, sind folgende: Zurechtweisung, Ermahnung, Gespräch, Tadel, Strafarbeit, kurzfristiges Entfernen aus der Klasse, Fußballverbot, soziale Strafen, Nachsitzen, Wiedergutmachung, Entschuldigungsbrief, (Verhaltens-)Vereinbarungen mit der Schülerin/dem Schüler, Elterngespräch, Rückgabe/ Ersatzbeschaffung, Pausenverbot.
Bei schwerwiegendem Fehlverhalten:
1. Erster Eintrag in das Klassenbuch + Elterninformation
2. Zweiter Eintrag in das Klassenbuch + Elterninformation
§90 – Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen:
3. Nach dem dritten Eintrag ins Klassenbuch wird ein zweistündiges Nachsitzen im Rektorat verhängt. Von dieser Maßnahme sind die Eltern schriftlich durch die/den Klassenlehrer(in) zu benachrichtigen. Die Klassenkonferenz wird einberufen und kann über einen Verweis entscheiden.
4. Nach dem vierten Eintrag ins Klassenbuch wird ein zweistündiges Nachsitzen im Rektorat verhängt. Von dieser Maßnahme sind die Eltern schriftlich durch die/den Klassenlehrer(in) zu benachrichtigen. Die Klassenkonferenz wird einberufen und kann über einen strengen Verweis entscheiden. Außerdem kann über die Androhung eines zeitweiligen Unterrichtsausschlusses entscheiden werden.
5. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen Ordnung und Disziplin in der Schule können Schülerinnen und Schüler bis zu 4 Wochen vom Unterricht ausgeschlossen werden.