Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist ein Mitwirkungs- bzw. Beschlussgremium an Schulen, in dem Eltern, Lehrer und (bei weiterführenden Schulen) Schüler vertreten sind. Ihre Einrichtung ist in den Schulgesetzen der Länder geregelt.
Mitglieder der Schulkonferenz im Schuljahr 2022/23
Frau Bopp (Schulleiterin), Herr Borchers (Elternbeiratsvorsitzender), Frau Schneider (Elternvertreterin), Frau Post (Elternvertreterin), Frau Abraham (Lehrerin), Frau Ulrich (Lehrerin), Herr Dusil (Lehrer).
Frau Liehr (Elternvertreterin – Stellvertretung), Frau Neumaier (Elternvertreterin – Stellvertretung), Herr Peuker (Elternvertreter – Stellvertretung), Frau Pflaum (Lehrerin – Stellvertretung), Herr Kirchmann (Lehrer – Stellvertretung), Frau Krause (Lehrerin – Stellvertretung)
Aufgaben
Je nach Ländergesetz hat die Schulkonferenz Aufgaben unterschiedlichen Umfangs, welche durch einen Aufgabenkatalog geregelt werden. Wichtige Aufgaben können sein:
- Unterrichtung über alle für die Schule relevanten Themen
- Entscheidung über den Finanzhaushalt der Schule
- Ausübung des Mitwirkungsrechts der Schule bei der Neubesetzung der Schulleiterstelle
- Einrichtung einer Geschäftsordnung für Klassenpflegschaften
- Planung und Durchführung von pädagogischen Tagen
- Mitspracherecht bei Schulausschlüssen von Schülern
- Beschlüsse über bewegliche Ferientage
Für die Eltern- und der Schülervertreter ist das Informations- und das Anhörungsrecht wichtig. Die Informationen, die hier präsentiert werden, ermöglichen erst eine effektive Elternbeiratsarbeit, wenn die Interessenlage zwischen Schulträger, Schulbehörden, Lehrkräften und Eltern bzw. Schülern verschieden ist. Die Schulkonferenz ist ein nichtöffentliches Gremium und die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.