Chronik
Woher hat unsere Schule eigentlich ihren Namen?
Woher hat unsere Schule eigentlich ihren Namen?
Von Udo Hägele (Schulleiter von 1985-2008)
1966 wurde in Baden-Württemberg das 9. Schuljahr eingeführt. Aus den Volksschulen wurden Grund- und Hauptschulen. Neckartailfingen erhielt eine Hauptschule für sich und die zwei benachbarten Ortschaften Altdorf und Schlaitdorf. Die große Zahl der Schüler erforderte nun einen zusätzlichen Neubau. 1970 wurde er fertig. 1977 beschloss der Neckartailfinger Gemeinderat, dieser Schule einen Namen zu geben. Die Bevölkerung wurde über das Amtsblatt um Namensvorschläge gebeten. Lehrer- und Schulkonferenz sichteten die verschiedenen Vorschläge. Drei davon kamen in die engere Wahl: “Liebenauschule”, “Silberburgschule” und “Autmutschule” wurden dem Bürgermeisteramt unterbreitet.
Die Lehrerschaft der Grund- und Hauptschule favorisierte den Namen “Liebenauschule”. Der Gemeinderat fasste am 22.11.1977 folgenden Beschluss: “Die Grund- und Hauptschule Neckartailfingen soll den Namen »Liebenauschule« erhalten.” Der Name Liebenau geht auf eine ehemalige Burg zurück, die ca. 1,3 km südöstlich von Neckartailfingen existierte. Sie war ein Herrensitz, nach dem sich die Besitzer nannten. Die Herren von Liebenau, Ritter, lebten in der Zeit des 13. und 14. Jahrhunderts.
Einziges Überbleibsel aus dieser Ära ist das Siegel auf einer Urkunde, die sich im Hauptstaatsarchiv Stuttgart befindet. Die Urkunde wurde im Jahr 1334 von Berthold von Liebenau ausgestellt. Eine Wappenbeschreibung existiert nicht. Das Hauptstaatsarchiv interpretiert: “Das gespaltene Wappen zeigt im im Original heraldisch rechts einen aufgerichteten Hund und heraldisch links 5 Rauten übereinander”.
1954 als Junglehrer in Neckartailfingen - ein Bericht
1954 als Junglehrer in Neckartailfingen – ein Beitrag von Horst Hommel zum 50. Schuljubiläum
Ich beginne mit einem Auszug aus dem Rechenschaftsbericht 1952/53 des Staatlichen Schulamts Nürtingen anläßlich der turnusmäßigen Schulprüfung. Geprüft wurde meine 3. Klasse (5. und 6. Schuljahr, untergebracht im alten Schulhaus am Schulberg im oberen Klassenzimmer).
Schülerzahlen:
- 5. Schuljahr: 11 Knaben, 7 Mädchen = 18 Schüler
- 6. Schuljahr: 12 Knaben, 16 Mädchen = 28 Schüler
- insgesamt: 46 Schüler
Feststellungen des Staatlichen Schulamts:
- Allgemeine Gesichtspunkte: Keine
- Angabe der den Unterricht hemmenden Umstände:
- Allgemein schwache Begabung des 5. Schuljahrs
- Baulichkeit des Klassenzimmers:
- Zu niedrige Decke – das Aufhängen einer Landkarte ist unmöglich. (Als Lehrer konnte ich die Zimmerdecke mit der flachen Hand erreichen).
- Die Frischluft ist in kurzer Zeit verbraucht.
- Die Fenster schließen schlecht – Durchzug bei windigem Wetter. (Winterhalbjahr: Fensterreihe mit Mantel, Ofennähe: Schwitzkur).
- Anschauungs- und Versuchsmaterial für den wissenschaftlichen Unterricht fehlen ganz, mit Ausnahme einiger Bildreihen.
Anmerkung: Der Musikunterricht dagegen konnte mit viel Freude für die Kinder durchgeführt werden. Alljährlich wurden viele Volkslieder, meist mehrstimmig, gelernt.
Schlußbemerkung: Die Kinder sind wohlerzogen, sie betragen sich ordentlich und anständig. Schriften und Hefte befinden sich in guter Ordnung. Namentlich auf die Pflege der Schrift scheint großer Wert gelegt zu werden, was als besonders lobenswert angeführt sein soll. In allen Fächern wurden schöne Leistungen gezeigt, auch im Singen. Der Fehlerdurchschnitt von 2,95 % in dem während der Prüfung gemachten Diktat ist als gut zu bezeichnen.
Als Gesamturteil darf festgestellt werden:
Der Lehrer arbeitet fleißig und mit Geschick. Es darf angenommen werden, daß er die Fähigkeit dazu besitzt, ein wirklich tüchtiger Lehrer zu werden. Seine Arbeit verdient Lob und Anerkennung.
Anmerkung: Die äußeren Umstände, wie die Baulichkeit der Schule und der Klassenzimmer hatten einen geringen Einfluß auf die Leistungen der Schüler und der Lehrer. Die beiden Schulhäuser im Ortskern von Neckartailfingen waren nach dem Kriegsende zu klein geworden, denn die altmodischen Klassenräume platzten aus allen Nähten. Es war abzusehen, daß durch den Zuzug vieler Familien aus den Vertreibungsgebieten im Osten, die Schule mit einer zweiklassigen Grundschule (1/2 + 3/4) und einer Oberstufe (5/6 + 7/8) nicht mehr ausreichte und ein Neubau möglichst rasch geplant und gebaut werden musste.
Der damalige Gemeinderat unter Bürgermeister Pfeiffer entschloß sich für einen Bauplatz oberhalb der Martinskirche mit Blick auf das ganze Dorf. Der Baugrund erwies sich aber als nicht geeignet für das geplante Schulhaus für mindestens 8 Klassen mit allen Nebenräumen. Aus heutiger Sicht war dann der Beschluß, nicht in der Hanglage zu bauen, sondern im Tal, eine Jahrhundert-Idee. Heute wohnen die meisten Familien mit kleinen Kindern in der sogenannten Vorstadt und die Schule ist leichter zu erreichen, als durch die tägliche Besteigung des Schulberges.
In der alten Schule wurde während der Bauzeit an dem Programm für den Tag des Umzugs in die neue Schule gearbeitet. Es sollte für Neckartailfingen ein historisches Ereignis werden, wenn man sich von den beiden alten Schulhäusern feierlich verabschiedet und in ein nagelneues Schulhaus einziehen darf. Für alle Teilnehmer an diesem Festakt sollte dieser Tag eine unvergeßliche Erinnerung werden.
Der Tag hatte tatsächlich zwei Höhepunkte, die alle Neckartailfinger Bürger tief berührten. Da waren die Schulkinder aller Klassen, die erwartungsvoll und gut gelaunt ihre Abschiedslieder am Schulberg erklingen ließen. Da waren aber auch Jugendliche und Erwachsene, die ihre alte Schule liebten, weil sie in diesen Klassenräumen ihre ganze Schulzeit mit Höhen und Tiefen erlebten, so daß ihr Universitätlerherz wohl etwas trauriger reagierte.
Schulleiter Christian Hermann hielt die Abschiedsrede, stellte aber die großen Erwartungen an die neue Schule in den Vordergrund. Er sprach von den unvergleichbar schöneren Räumen in einer freien Umgebung und dem neuen Zuhause für alle jetzigen und zukünftigen Kinder aus Neckartailfingen. Herr Esslinger hatte für die Feierstunde am alten und neuen Schulhaus in vielen Wochen ein Schulorchester auf die Beine gestellt.
Er besorgte freiwilligen Spielern Geigen, Bratschen und Celli und gestaltete den feierlichen Festakt in der Pausenhalle der Schule mit einer Festmusik im klassischen Stil. Dies war ein beispielloser Höhepunkt dieser Schulhaus-Übergabe. Der Junglehrer Horst Hommel umrahmte mit seinem Schülerchor diese Feierstunde mit passenden mehrstimmigen Liedern. Herr Polonius führte mit seinen ABC-Schützen den festlichen Schülerzug vom alten zum neuen Schulhaus.
Den Höhepunkt bildete dann die Schlüsselübergabe von Herrn Bürgermeister Pfeiffer an den Schulleiter Herrn Hermann. Für die Schüler war sicher der Einzug in die neue Schule der spannendste Augenblick. Sie staunten nicht schlecht, als sie in Gedanken diese neuen Räume mit ihren alten Klassenzimmern verglichen. Jetzt wollten sie nicht mehr zurück! Für mich als Lehrkraft begann in dieser neuen Schule auch eine völlig neue Phase, denn nunmehr waren auch die äußeren Bedingungen des Lehrbetriebs optimal und konnten einen sichtbaren Fortschritt für Lehrende und Lernende nicht mehr aufhalten.
Schulhäuser in Württemberg
Ein Beitrag von Ingrid Hega
In den Gemeinden Württembergs war es in den vergangenen Jahrhunderten üblich, die Mesner- oder Pfründehäuser der Kirchengemeinden als Schulhäuser zu benützen. Die Schulhäuser, meistens nahe der Kirche gelegen, waren nicht selten baufällige Gebäude mit sehr begrenzten Räumlichkeiten. Stand in einer Gemeinde kein geeignetes Gebäude zur Verfügung, wurde bei der Anstellung eines neuen Schulmeisters darauf Wert gelegt, dass er eine eigene Schulstube vorweisen konnte. Besaß er kein eigenes Haus, wurde er ersucht, ein Haus zu mieten, in dem er Schule halten konnte. In einzelnen Fällen erhielt er dafür von der Gemeinde ein Entgelt. War dies nicht der Fall, mussten die Eltern der Kinder einen geeigneten Raum zur Verfügung stellen, die Schulstuben wurden dann alle acht Tage gewechselt. Viele Gemeinden scheuten sich aus Kostengründen, ein eigenes Schulhaus zu bauen.
In den vorhandenen Schulhäusern befanden sich meist zwei oder drei Stuben, ein Keller und ein Stall. Für den Schulmeister blieb oft nur eine Stube als Wohnung übrig. Die Schulstuben waren damals sehr eng, niedrig und ungenügend hell. Oft fehlten darin sogar Tische und Bänke, und die Schüler mussten während des Unterrichts auf dem Boden sitzen. Auch das Rathaus wurde als Schulstube benützt, wenn die Gemeinde kein eigenes Schulhaus besaß. Nicht selten musste sich der Schulmeister mit seinen Schülern auf den Dachboden begeben, wenn das Rathaus für andere Zwecke benötigt wurde.
Gemessen an solchen Verhältnissen war die Situation in Neckartailfingen bedeutend besser. Die Gemeinde hatte schon früh auf ein eigenes Schulhaus Wert gelegt. Dieser „Bildungsdrang“ der Neckartailfinger Bürger lässt sich vielleicht mit den engen Beziehungen des Ortes zur Universität Tübingen erklären, die hier eine Universitätspflege unterhielt. 1862 wollten die Neckartailfinger sogar eine eigene Realschule bauen, doch versagte ihnen das Oberamt seine Genehmigung. Deshalb gründete die Gemeinde wenigstens eine einklassige Mittelschule. Als Schulhaus wurde für 2975 Gulden das Wohn- und Geschäftshaus eines Kaufmanns erworben. Der Schulmeister erhielt ein Jahresgehalt von 400 Gulden und freie Wohnung. Im Jahr 1906 wurde die Mittelschule wieder aufgelöst.
Das Schulhaus in Neckartailfingen
Als Schulhaus für die Dorfschule diente von 1541 bis 1954 das Pfründehaus der aufgehobenen Marienkaplanei. Aus den Archivnotizen des Ev. Pfarramts geht hervor: „Eine Pfründe zu unserer lieben Frau bestand schon 1427.“ Bis um 1700 gingen auch die Kinder aus dem „Filial“ Altdorf hierher zur Schule, denn zur Kirchengemeinde Neckartailfingen gehörten bereits im Mittelalter zehn Tochterkirchen, sogenannte „Filialen“. Doch nur die Nachbargemeinde Altdorf bildete zusammen mit Neckartailfingen bis zum Jahr 1981 eine Doppelpfarrei, die anderen Filialgemeinden lösten sich bereits im 14. bzw. 15. Jahrhundert von der Mutterkirche. 1829 wurde das Neckartailfinger Schulhaus erweitert und umgebaut. Es steht gegenüber der Martinskirche am Berg, an der Straße „Schulberg“.
Im Archiv wird das Schulhaus im Jahre 1827 so beschrieben:
„Lokal für Schule und Lehrer im Mutterort, eigenes Schulhaus vorhanden, in welchem sich das Schulzimmer und die Wohnung des Lehrers befinden. Das Schulhaus befindet sich in der Nähe der Kirche und des Pfarrhauses und ist gesund und angenehm gelegen, doch ist der Zugang zu demselben besonders zur Winterszeit für die Kinder nicht der beste. Dasselbe wurde erst vor 50 Jahren neu gebaut und ist gut erhalten“. (Anm. d. Verf.: das Schulhaus wurde im Dreißigjährigen Krieg fast vollständig zerstört, danach aber wieder aufgebaut.)
„Die Schulstube, welche für beide Abtheilungen der Schüler noch gemeinschaftlich ist, befindet sich im unteren Stock und ist gesund wie auch hinlänglich hell, hoch und geräumig und in gutem Zustande. Es befindet sich dabei auch ein Keller, Stallung, Scheuer und Garten. Das Schulhaus gehört zur Hälfte dem Heiligen und zur Hälfte der Kommune. Daher sich beide in die Lohn- und Unterhaltungskosten des Schulhauses zu teilen haben“.
Im Jahr 1853 errichtete die Regierung gegen den Willen der Gemeinde eine dritte Lehrerstelle, weil die Schülerzahl wesentlich gestiegen war. Da im Schulhaus nur zwei Schulsäle vorhanden waren, musste der neue Lehrer in einem gemieteten Raum der Gastwirtschaft „Schwanen“ unterrichten. Noch im gleichen Jahr wurde der Unterricht in das frühere Gasthaus „Lamm“ verlegt. Das neu erbaute Schulhaus, die heutige „alte“ Schule, konnte im Jahr 1954 bezogen werden. Als 1966 in Baden-Württemberg das neunte Schuljahr eingeführt wurde, erhielt Neckartailfingen eine Hauptschule für die drei Gemeinden Altdorf, Schlaitdorf und Neckartailfingen. Wegen der großen Schülerzahl sah sich die Gemeinde genötigt, einen Erweiterungsbau vorzunehmen. Er wurde 1970 bezogen und musste bereits im Sommer 1982 aufgestockt werden.
Der Volksschullehrer im 18. und 19. Jahrhundert
Die Ausbildung der Lehrer war der Handwerksausbildung nachempfunden. Wer Lehrer werden wollte begann als Lehrling, wurde Geselle und konnte zum „Schulmeister“ aufsteigen. Der Lehrberuf vererbte sich meist vom Vater auf den Sohn. Welche Vorbildung die „Lehramtsanwärter“ hatten und welche Ausbildung sie erhielten, geht aus den folgenden Aufzeichnungen hervor.
Der Lehrling oder Inzipient
Inzipienten waren meist entlassene, konfirmierte Volksschüler, die vom Schulmeister im Lesen, Schreiben und Klavierspiel ausgebildet wurden. Inzipient durfte nur werden, wer vom Dekan und vom Ortsgeistlichen für fähig erklärt worden war. Der Inzipient lernte auf praktische Weise vom Schulmeister das Schulhalten. Der Schulmeister legte die Dauer der Ausbildung fest und entschied auch, mit welchen Aufgaben er den Inzipienten beschäftigte, z.B. Abhören, Einüben und Korrigieren.
Erst 1792 und 1794 ordnete die Synode an, dass jeder Inzipient mindestens zwei Jahre lernen soll, bevor er nach einer Prüfung durch den Dekan Provisor werden kann. 1825 wurde das Mindestalter eines Inzipienten auf 15 lahre heraufgesetzt. Lohn erhielt der Inzipient nicht, er hatte hingegen an seinen Lehrherrn noch etwas zu bezahlen und erhielt dafür Kost und Wohnung. Dem Schulmeister musste er für etwaige Nebengeschäfte zur Verfügung stehen. Auch Hausgeschäfte, wie z.B. Holzspalten und Stallfütterung, gehörten zu seinen Aufgaben. Die Leistungen des Inzipienten wurden jährlich in der Schulinzipiententabelle beurteilt.
Der Geselle oder Provisor
Nach der Lehre musste sich der Inzipient um eine Stelle als Provisor bemühen. Gelang ihm dies nicht, ging er wie ein Handwerksbursche auf die Wanderschaft, um eine Hauslehrerstelle anzunehmen oder bei einem Schulmeister auszuhelfen. In manchen Gemeinden wurde neben dem Schulmeister ein Provisor eingestellt, wenn die Schülerzahl sehr hoch war, oder wenn der örtliche Schulmeister aufgrund seiner Kenntnisse für unfähig gehalten wurde, allein zu unterrichten. Seit 1792 waren ein Mindestalter von 22 lahren und eine Prüfung vor dem Konsistorium Voraussetzung für eine Provisoratsstelle. Außerdem musste jährlich eine Beurteilung des Provisors durch den Ortsschulinspektor (Pfarrer) erfolgen. Dabei ging es nicht nur um den Nachweis bestimmter Grundkenntnisse wie Lesen, Schreiben, Rechnen, Religion, richtige Aussprache der Muttersprache, Singen und Choralschlagen, sondern auch das Bestreben zur Fortbildung und das sittliche Verhalten des Provisors („… ob er still und eingezogen lebt oder nicht …“) spielten eine große Rolle.
Erst 1792 wurde vorgeschrieben, dass Provisoren vor dem Konsistorium geprüft werden mussten, zusätzlich zur Prüfung beim Dekan. Im überwiegend protestantischen Altwürttemberg gab es im 18. Jahrhundert bereits fünf Institute, die Lehrer ausbildeten, eines davon befand sich in Esslingen. Die Lehre bei einem „fähigen“ Schulmeister oder Pfarrer war der Ausbildung in den Lehrerseminaren gleichgestellt.
Der Schulmeister
Die Wahl zum Schulmeister wurde von Pfarrer, Schultheiß und Gericht getroffen. Man legte Wert auf gute Zeugnisse, ließ den „Schulmeisterkandidaten“ in der Kirche vorsingen und prüfte sein Vorleben. Bevorzugt behandelt wurden Bewerber aus der eigenen oder einer Nachbargemeinde. Sogenannte „Ausländer“ aus anderen Teilstaaten Deutschlands waren nicht sehr gern gesehen, da ihre Überprüfung, besonders das Vorleben, Schwierigkeiten bereitete. In den meisten Fällen wurde von der Gemeinde der Sohn des verstorbenen Schulmeisters gewählt, weil man annahm, dass er sich durch die Anleitungen seines Vaters die für dieses Amt erforderlichen Kenntnisse angeeignet hatte.
Besetzung der Schullehrerstelle in Neckartailfingen
„An der Schule des Mutterorts sind zwei Lehrer, ein Schulmeister und ein unabhängiger Provisor, eingestellt. Das Recht zur Besetzung der Schulleiterstelle stand vormals der Gemeinde zu, das letzte Mal (im Jahre 1822) ernannte jedoch das Königliche Konsistorium den Sohn des vorigen Schulmeisters zum Schulmeister. An der Schule des Filials ist nur ein Lehrer eingestellt. Das Recht zur Besetzung steht der Kommune zu, von welcher sie auch das letzte Mal besetzt wurde“.
Die Besoldung des Schulmeisters
1810 bestimmte die Schulordnung, dass die Besoldung des Schulmeisters neben freier Wohnung mindestens 150 Gulden betragen soll. Dieses Gehalt wurde jedoch in den wenigsten Fällen wirklich erreicht. Im Volksschulgesetz von 1836 wird das Gehalt des Schulmeisters geregelt. Es richtete sich nach der Einwohnerzahl des Ortes:
- in Orten mit mehr als 4.000 Einwohnern: mindestens 350 Gulden,
- in Orten mit 2.000 – 4.000 Einwohnern: 300 Gulden,
- in kleineren Gemeinden mit mehr als 60 Schulkindern: 250 Gulden und
- in Gemeinden mit weniger als 60 Schulkindern: 200 Gulden.
In den Beträgen sind alle Nebeneinkünfte eingeschlossen.
Vor 1836 betrug das Gehalt in kleinen Gemeinden durchschnittlich 150 Gulden, in größeren 200 Gulden. War der Schulmeister ledig, konnte er von seinem Gehalt gut leben, hatte er aber eine Familie, so musste er z .B. für eine sechsköpfige Familie etwa 270 Gulden aufbringen. Deshalb waren die meisten Schulmeister auf Nebeneinkünfte angewiesen.
Die Haupteinkünfte eines Schulmeisters bestanden aus:
- einem Grundgehalt vom Heiligen (v.d. Kirche),
- dem Schulgeld von den zu unterrichtenden Kindern,
- Naturalien (z.B. Brotlaibe) und
- Gütern von der Kommune (z.B. Holz)
Außerdem hatte der Schulmeister in der Gemeinde noch zahlreiche Nebentätigkeiten zu verrichten, aus denen er Einkünfte erhielt. Er war Mesner, Kantor, Organist, Hochzeitslader und Totengräber. Die Emolumente (Nebeneinkünfte) für das Läuten bei Hochzeiten bestanden z.B. aus einem Maß Wein, vier Pfund Brot, drei Pfund Fleisch, einem Tüchlein. Als Entschädigung für Beerdigungen gab es unterschiedliche Beträge: „Von einer Leiche mit Gesang 30 Kreuzer, von einer Kindsleiche ohne Gesang 15 Kreuzer.“
Im Archiv des ev. Pfarramts Neckartailfingen befanden sich Aufstellungen über das „Diensteinkommen des Schulmeisters von Georgi“ 1826/27:
- an Schulgeld von 149 Kindern 27 Gulden 19 Kreuzer,
- an Gütergenuss 17 Gulden 24 Kreuzer,
- von Hochzeiten und Leichen 35 Gulden 25 Kreuzer,
- an bürgerlichen Benefizien (Holz) 3 Gulden 18 Kreuzer.
Die Emolumente bei Hochzeiten und Leichen betreffend, so erhält der Schulmeister:
- von einer feierlichen Hochzeit im Mutterort: morgens eine Suppe mit einem Stück Fleisch, mittags 1 Maß Wein, 1 Laib Brot, 5 St. Fleisch, halb Schweinernes und halb Rindfleisch und für ein Tüchlein 30 Kreuzer,
- bei einer feierlichen Hochzeit auf dem Filial, wo der Schulmeister sich dabei einsetzt, eine Suppe, Fleisch und Wein nebst 10 Kreuzer an Geld,
- bei Leichen wobei gesungen, angedankt und Orgel gespielt wird, 2 Gulden wovon aber der Schulmeister den Provisor und die Sänger zu bezahlen hat. Die mit dem Orgeldienst verbundene Meßnerei im Mutterort beträgt 27 Gulden 32 ½ Kreuzer, die eben damit verbundene Organistenstelle 8 Gulden.“
Die Volksschüler
im 18. und 19. lahrhundert waren nicht zu beneiden. Oft waren sie hin- und hergerissen zwischen Schule und Elternhaus. Einerseits bestand zu dieser Zeit schon eine Schulpflicht, der die Kinder nachzukommen hatten, andererseits waren sie gezwungen, ihre Eltern bei Arbeiten zu Hause oder auf dem Feld zu unterstützen. Ihnen wurde gewiss nicht viel Freizeit gegönnt. In der Schule standen sie total unter der „Herrschaft“ ihres Lehrers.
In Bezug auf ihr Verhalten in der Schule gab es für die Schüler genaue Vorschriften. Schon bei geringfügigen Übertretungen wurden sie bestraft. Der Schüler von damals sollte still und ruhig auf seinem Platz sitzen und nur reden, wenn er vom Lehrer dazu aufgefordert wurde.
Der Unterricht muss, den Beschreibungen zufolge, für die Schüler sehr langweilig gewesen sein, denn er spielte sich hauptsächlich als Frage-Antwort- und Vor- und Nachsag-Unterricht ab. Man kann sich vorstellen, welche Geduld die Schüler geübt haben müssen, um dies durchzustehen. Die Schulen von damals wurden wohl nicht zu Unrecht als „Anstalten“ bezeichnet, und es liegt nahe zu vermuten, dass die Schüler wahrscheinlich sehr froh waren, wenn sie ihnen so früh wie möglich entfliehen konnten.

